Hygienekonzept für neue Fussballsaison erarbeitet

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Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Mannschaftstrainings und Spielbetriebs des TuS Oberbrombach
 

1. Allgemeingültige Regelungen


Dieses Konzept wurde auf Grundlage der folgenden (Rechts-) Vorschriften erstellt:
- 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung.
- Muster-Hygienekonzept des Fußballverbandes Rheinland für den Amateurfußball in Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung.

Grundvoraussetzung zur Durchführung des Trainings- sowie Spielbetriebs ist die behördliche Gestattung. Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.


1.1 Zone 1: Spielfeld/Innenraum
In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
Spieler, Trainer, Teamoffizielle, Schiedsrichter/- Beobachter/-Paten, Verbandsbeauftragte, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Hygienebeauftragter, Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)
Die Zone wird ausschließlich über den markierten Zugang sowie vom Bereich der Ersatzbänke aus betreten und verlassen.
Die Wege zu den Umkleidekabinen sind entsprechend markiert. Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung beim Heimverein und unter Einhaltung des Mindestabstandes.


1.2 Zone 2: Umkleidebereich
In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:
Spieler, Trainer, Teamoffizielle, Verbandsbeauftragte, Hygienebeauftragter, Schiedsrichter/-Beobachter/-Paten
Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung. In sämtlichen Innenbereichen wird empfohlen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.


1.3 Zone 3: Zuschauerbereich
Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind. Die Zone 3 ist ausschließlich über den offiziellen und markierten Eingang sowie den separaten und ebenfalls markierten Ausgang zu betreten bzw. zu verlassen. Die einzelnen Wegeführungen sind durch Markierungen gekennzeichnet. Abstandsmarkierungen auf den Zuschauerplätzen sind zwingend zu beachten. Die Abstandsmarkierungen in der Gaststätte sowie am Grillhäuschen sind zu beachten.
Der TuS Oberbrombach unterstützt bei der Einhaltung der Hygieneregeln mit entsprechenden Schildern/Plakaten.
Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.


2. Voraussetzungen zur Teilnahme am Trainings- und Spielbetriebs


- Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
- Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der
betreffenden Person.
- Ein Spieler nimmt nicht am Training teil, wenn er sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat.


3. Organisation des Trainingsbetriebs


- Den Anweisungen der Verantwortlichen Personen ist Folge zu leisten. In einer Trainingsgruppe befinden sich maximal 30 Personen.
- Zur besseren Vorbereitung und Planung melden sich die Spieler zur jeweiligen Trainingseinheit an.
- Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen wird das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

- Bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 30 Personen werden die Gruppe entsprechend getrennt, um eine Durchmischung zu vermeiden.
- Der Dokumentationspflicht wird Sorge getragen. Die Trainer dokumentieren in einer Anwesenheitsliste die am Training teilnehmenden Spieler.
- Die Dokumentation wird für die Dauer gemäß der aktuell gültigen Corona-VO aufbewahrt.
- Die Trainer/Betreuer säubern oder desinfizieren die Trainingsmaterialien gemäß den Anforderungen der aktuell gültigen CO-Verordnung
- Die Ein- und Ausgänge zum Trainingsgelände und Umkleidekabinen sind mit dem geltenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu nutzen.
- Zuschauer sind unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erlaubt.


4. Hygiene und Distanzregeln


- Auf eine Begrüßung per Handschlag oder Umarmung ist zwingend zu verzichten.
- Das Spucken oder Naseputzen auf dem Platz soll unterbleiben
- Außerhalb des normalen Trainingsbetriebs ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Vor-und nach dem Training sind die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren (Desinfektionsmittel wird vom Verein bereitgestellt).
- Die Spieler und Trainer bringen ihre eigene Trinkflasche und Getränke mit. Eine Teilung der Trinkflasche mit weiteren Personen ist zu vermeiden.
- In den sanitären Anlagen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
- Die Kabinen dürfen jeweils mit maximal 6 Personen gleichzeitig genutzt werden. In den Duschen dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind die Kabinen sowie die Duschbereiche nach der Nutzung umgehend wieder zu verlassen. Generell stellen die Kabinenbereiche keine Aufenthaltsräume dar.
- Die markierten Flächen auf Sitzbänken und in den Nasszellen dürfen nicht betreten und/oder genutzt werden.


5. Annahme und Verständnis dieses Hygienekonzeptes


- Sollten Spieler gegen dieses Konzept verstoßen, sind diese sofort aus der Trainingsgruppe zu entfernen.
- Die Haftung bei der nicht konformen Umsetzung trägt jeder Teilnehmer selbst.
- Der Hygienebeauftragte teilt dieses Konzept den Spielern im Vorfeld mit und weist eindringlich auf die Umsetzung hin.


6. Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschafts- und Pflichtspiele)


6.1 Allgemein
- Es werden ausschließlich Pflicht- sowie Freundschaftsspiele durchgeführt, die über das DFBnet durch die spielleitende Stelle angesetzt werden.


6.2 Organisation
- Der TuS Oberbrombach stellt im Eingangsbereich und in den sanitären Anlagen Desinfektionsmittel, Seife sowie Einmal-Handtücher zur Verfügung.
- Der TuS Oberbrombach weißt mit Schildern/Plakaten auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen hin.
- Wege- sowie Abstandsmarkierungen werden angebracht.
- Wo immer möglich, wird ein Einbahnstraßensystem eingerichtet.
- Sind an einem Heimspiel der 1. und 2. Mannschaft zwei Gegner unterschiedlicher Vereine zu Gast, so wird der zum späteren Spieltermin anreisenden Mannschaft eine alternative Umkleidemöglichkeit zugewiesen. So kann ein ausreichender Zeitraum
zwischen der Kabinennutzung beider Mannschaften geschaffen werden.


6.3 Empfehlungen zur Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
- Die Anreise der Teams sollte mit mehreren Fahrzeugen erfolgen. Fahrgemeinschaften sind soweit möglich zu minimieren.
- Die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
- Der untere Parkbereich hinter dem Sportheim steht ausschließlich den Spielern sowie dem Schiedsrichter zur Verfügung. Der Bereich ist entsprechend ausgeschildert.
- Zur Sicherstellung des Einbahnstraßen-Systems ist das Sportheim bzw. die Kabinen ausschließlich über den Haupteingang am oberen Teil des Sportheim zu betreten. Der Ausgang befindet sich unten im Bereich der Kabinen.

 

6.4 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
- Jeder Mannschaft wird eine Kabine zugewiesen.
- Der Schiedsrichter hat eine eigene Kabine mit Duschmöglichkeit.
- Die Kabinen dürfen jeweils mit maximal 6 Personen gleichzeitig genutzt werden. In den Duschen dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Generell ist der Aufenthalt in den Kabinen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
- Wenn möglich sind die Mannschaftsansprachen im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands durchzuführen.

- Kabinen sollten nach jeder Nutzung gründlich gelüftet werden.
- Die Kabinen sind regelmäßig zu reinigen.


6.5 Duschen/Sanitärbereich
- Abstandsregeln gelten auch in den Duschen. Gesperrte Duschen werden gekennzeichnet.
- Die sanitären Anlagen sind regelmäßig zu reinigen.
- Es wird empfohlen, wenn möglich zu Hause zu duschen.


6.5 Weg zum Spielfeld
- Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden.
- Die Mannschaften benutzen ausschließlich den dafür vorgesehenen Weg zum betreten des Sportplatzes.


6.6 Spielbericht
- Das Ausfüllen des Spielberichts Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen, erledigen die Mannschaftsverantwortlichen jeweils Zuhause und bringen einen Ausdruck ihrer Mannschaft mit. Der Schiedsrichter füllt den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät oder Zuhause aus.
- Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
- Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

 

6.7 Aufwärmen
- Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
- Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).
- Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.

 

6.8 Ausrüstungs-Kontrolle
- Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
- Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

6.9 Einlaufen der Teams
- Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
- Kein „Handshake“
- Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
- Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)


6.10 Trainerbänke/Technische Zone
- Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf. Zur Vermeidung der Durchmischung von Mannschaften mit Zuschauern werden die Zonen für beide Mannschaften auf der gleichen Seite des Spielfeldes eingerichtet.
- In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.
- Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.


6.11 Halbzeit
- In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
- Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).


6.12 Nach dem Spiel
- Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
- Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

 

6.13 Zuschauer
- Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer gemäß § 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO (analog Gastronomie).
- Datenerfassung ausschließlich zur Nachverfolgung mögl. Infektionsketten.
- Die Datenerfassung erfolgt am Eingangsbereich mittels Einzelblättern.
- Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen nach gültiger Corona Landesverordnung.
- Am Eingang sind Abstandsmarkierungen angebracht.
- Die Wege zum Eingang für die Zuschauer werden mit Schildern markiert.
- Die Zuschauer werden über das Hygienekonzept durch Social-Media-Kanäle und Website informiert.
- Es wird eine pünktliche Anreise zum Anpfiff empfohlen.
- Für die Schiedsrichter ergibt sich für die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer, der Einhaltung der Zuschauerzahlen oder der Trennung von Zuschauerbereichen keine Aufsichts- und Meldepflicht.
- Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage untersagt.
- Flächen (wie z.B. Tische) mit denen die Zuschauer in Berührung kommen sind regelmäßig zu reinigen.